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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGCO Deutschland GmbH (Next Farming)

Die AGCO Deutschland GmbH („Unternehmen“) bietet Digital Farming Lösungen und andere Produkte und Dienstleistungen an. Hierzu zählen insbesondere das cloudbasierte Internetportal „NEXT Farming Live“ mit diversen Kauf- und Mietanwendungen, die Mietsoftware „NEXT Farming Pro“, die Desktopsoftware „NEXT Farming Office“, sowie Dienstleistungen rund um die Feldbewirtschaftung und kombinierte Leistungspakete, in denen nützliche Soft- und Hardware sowie Dienstleistungen in einem vereint sind (Leistungsangebot).


Für alle Leistungsangebote des Unternehmens sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend (Teil A). Besondere Bedingungen gelten für spezielle Leistungsangebote zusätzlich (Teil B und C).
Für bestimmte Software müssen vor Installation Vertragsbedingungen angenommen werden. Diese sind ebenfalls Teil des Vertrages. 

Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kunden") wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

A.     Allgemeine Regelungen

1. Vertragsschluss

Je nach Leistungsangebot, mit der Annahme der Vertragserklärung des Kunden durch das Unternehmen, bzw. durch Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Kunden bei Buchung, spätestens jedoch - soweit für das Leistungsangebot zutreffend - mit Freischaltung der Software, erfolgt der Vertragsschluss. 


2. Leistungserbringung durch Dritte, Teilleistungen

Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, die nach diesen und den Anwendungen zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen geschuldet sind. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden insgesamt auf einen Dritten zu übertragen. Soweit datenschutzrechtliche Erklärungen oder Vereinbarungen hierfür notwendig sind, erfolgt die Übertragung nur, wenn diese vorliegen.


3. Preise

Angebotspreise sind unverbindliche Schätzungen des Unternehmens. Der im Vertrag festgelegte Preis ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. 
Verpackungs- und Versandkosten sowie etwaige Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet. 
Leistungen der Hotline und der Fernwartung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie deren jeweilige Inanspruchnahme von je mehr als 4 Std./ Jahr sind in einem Pauschalpreis nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet. 
Anwenderunterstützung vor Ort wird nach Aufwand in angebrochenen Viertelstundentakten auf der Basis des zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültigen Abrechnungssatzes des Unternehmens zzgl. eventuell entstandener Fahrtkosten, Auslagen und Spesen abgerechnet. 
Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach gesondert vereinbartem Festpreis. 
Ein Tag umfasst acht Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Werden Leistungen aufgrund besonderer Vereinbarung außerhalb der üblichen Geschäftszeit von Montag bis Freitag überschritten, ist das Unternehmen berechtigt, einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % je Stunde auf den vereinbarten Stundensatz zu verlangen. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort beträgt der Mehrarbeitszuschlag 50 %.


4. Rechnungsübermittlung

Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung fällig. 
Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist im Voraus jeweils zum Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalendermonats fällig. 
Das Unternehmen ist aber zu einer elektronischen Übermittlung nicht verpflichtet. Eine Änderung der Versandart ist jederzeit möglich. Postversand führt zu keinen Zusatzkosten.

5. Form von Erklärungen

Jede Erklärung (Kündigungen, Mängelrügen, etc.) einer Partei gegenüber der anderen Partei hat mindestens in Textform zu erfolgen (z.B. E-Mail, Telefax, etc.).

6. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Datensicherung sowohl vor Installation als auch vor jeder Aktualisierung der bei ihm vorhandenen vertragsgegenständlichen Software als auch vor Durchführung sonstiger Maßnahmen an der Software (Installation, Wartung, Nacherfüllung, etc.) vorzunehmen. 
Der Kunde stellt für die Dauer der Leistungserbringung die vom Unternehmen vorausgesetzte, notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, technische Infrastruktur, internes Netzwerk) auf eigene Kosten in funktionsfähigem Zustand und mit ausreichenden Kapazitäten auf seine Kosten zur Verfügung, soweit diese nicht vom Unternehmen beschafft wird. 
Weiter stellt der Kunde zur Ermöglichung der Vertragsdurchführung alle erforderlichen Daten bzw. Datensätze - in der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Form - zur Verfügung. 
Der Kunde ist für deren Vollständigkeit und ungehinderte Verwertbarkeit verantwortlich. Im Falle der Nacherfüllung ist der Kunde verpflichtet, alle für die Mangelbeseitigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

7. Anwenderunterstützung

Erfolgt über Telefon (Hotline) und Internet (Fernwartung) zu den auf der Homepage des Unternehmens angegebenen Zeiten. 
Soweit im jeweiligen Produkt enthalten, beinhaltet die Fernwartung auch die Installation und Einrichtung einer kostenpflichtigen Lizenz einer Fernwartungssoftware nach Wahl des Unternehmens für den jeweiligen PC-Arbeitsplatz.

8. Vertragsdauer und Kündigung

NEXT Farming Live: Siehe B Nr. 4
NEXT Farming Pro: Siehe C Nr. 4 

Software-Servicevertrag für NEXT Farming Office Software: Diese Verträge werden mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit des Vertrages von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

9. Nutzungsrechte 

NEXT Farming Office: Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des Vertrages für seinen Betrieb zu nutzen.
„NEXT Farming Pro“ und „NEXT Farming Live“: siehe B. Nr. 3 
Dienstleistungen: Soweit sich aus dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt, räumt das Unternehmen dem Kunden das nicht-ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrags ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Zur Klarstellung, jegliches Recht an Software bleibt beim Unternehmen. 


10. Programmupdate/ -pflege


Programmupdate/ -pflege umfassen die durch Programmverbesserungen und -änderungen erfolgte Aktualisierung der Software. Soweit möglich und erforderlich, wird mindestens einmal jährlich eine aktuelle Version veröffentlicht. 
Es erfolgt nur die Pflege der aktuellen Programmversion, welche im Fall von NEXT Farming Office regelmäßig im Rahmen eines Software-Servicevertrages auch vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, im Fall von NEXT Farming Live und NEXT Farming Pro im Rahmen des jeweiligen Vertrages vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und eingespielt werden.

11. Softwarekauf- und -mietverträge

Überlässt das Unternehmen dem Kunden Software zum Kauf (NEXT Farming Office) oder zur Miete (NEXT Farming Pro und NEXT Farming Live) ist der Kunde zur Nutzung nur nach Zustimmung zu und im Rahmen der Vorgaben des „End-User-Licence-Agreement“ (EULA) bzw. Software-Lizenzvertrag berechtigt. 

12. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Datensicherung immer dann durchzuführen, wenn mit Anwendungen Datensätze generiert wurden, die bei Datenverlust ohne Sicherung nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Dem Kunden ist bewusst, dass er im Falle der Software NEXT Farming Pro eine kostenlose Datensicherung nur durchführen kann, solange der Vertrag in Kraft ist. 

13. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Im Fall von Bodenproben gilt folgendes: Kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfüllt werden, ist der Kunde zum pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

14. Gewährleistung

1.    Sachmängel
(1)    Die vom Unternehmen überlassene Software und überlassene Waren entsprechen im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

(2)    Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat das Unternehmen das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde dem Unternehmen nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist das Unternehmen unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

(3)    Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

(4)    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für: 

-    Next Farming Office 12 Monate ab Freischaltung durch das Unternehmen. 

-    Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen im Rahmen des optional abzuschließenden Software-Service-Vertrages beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit Lieferung zu laufen, spätestens mit Installation.

-    Im Falle von Next Farming Live und Pro können Mängelgewährleistungsansprüche während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. 

-    Für Neumaschinen wird die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate ab Übergabe begrenzt, für Gebrauchtmaschinen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 
Der Kunde untersucht die gelieferten Gegenstände unverzüglich auf eventuelle Transportschäden oder sonstige äußere Mängel, sichert die entsprechenden Beweise und tritt eventuelle Regressansprüche unter Herausgabe der Dokumente an das Unternehmen ab.

 (5) Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Nr. 15.

(6)    Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Zulieferers und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe des Unternehmens tätig, sondern reicht das Unternehmen lediglich ein Fremderzeugnis an den Kunden durch, sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Abtretung der Mängelansprüche des Unternehmens gegen seinen Zulieferer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auf einer vom Kunden zu vertretenden unsachgemäßen Behandlung des Erzeugnisses des Zulieferers beruht. Kann der Kunde seine Mängelansprüche gegen den Zulieferer außergerichtlich nicht geltend machen, so bleibt die subsidiäre Mängelhaftung des Unternehmens unberührt.

  (7) Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder gelieferten Waren, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Das Unternehmen steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.


2.    Rechtsmängel
(1)    Die vom Unternehmen gelieferte bzw. überlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. 
(2)    Stehen Dritten solche Rechte zu und machen sie diese geltend, hat das Unternehmen alles ökonomisch vernünftigerweise in seiner Macht Stehende zu tun, um auf seine Kosten die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird das Unternehmen von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichten und dem Unternehmen sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.
(3) Soweit Rechtsmängel bestehen, ist das Unternehmen (a) nach seiner Wahl berechtigt, (i) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, oder (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen, oder (iii) die Software in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird, und (b) verpflichtet, die dem Kunde entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

(4)    Scheitern die Maßnahmen gemäß Abs. (3) binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadensersatz verlangen.

(5) Im Übrigen gilt Nr. 14 1. (4), (6) entsprechend.


Soweit das Unternehmen gemäß nachstehender Nr. 15 haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

15. Haftung und Haftungsausschlüsse

1.    Das Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
Ist vertraglicher Gegenstand die Softwarevermietung ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 
Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

2.  Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Kunde unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten die Datensicherung unterlässt. Bei Verlust von Daten haftet das Unternehmen nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Die Höhe der Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in einem Jahr an das Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Vertrages, wie er zum Zeitpunkt der Meldung des Mangels bestand, bezahlt oder bezahlt hätte.  

3.    Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass seine Software inhaltlich kompatibel mit (Dritt-) Software des Kunden ist.

16. Zahlungsarten und SEPA-Lastschriften

Das Unternehmen bietet drei unterschiedliche Zahlungsarten an:
 

(a) bei Online-Käufen der „NEXT Farming Live“ Software Kreditkartenabrechnung 
Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Germany - Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main – Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116860, Geschäftsführer: Frank Hartmann, Roland Schaar, Ottmar Bloching, Dr. Matthias Böcker.
 

(b) SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern der Kunde dem Unternehmen ein SEPA-Mandat erteilt hat, zieht das Unternehmen den Rechnungsbetrag frühestens 1 Werktag nach Zugang der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. Der Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten SEPA-Mandat wird dem Kunden vor dem Einzug angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt. Nicht bei Käufen über das Live-Portal. 


(c) Offline-Käufe auf Rechnung

 

17. Eigentumsvorbehalt

Im Falle des Verkaufs von Waren und Software (NEXT Farming Office) bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung das Eigentum des Unternehmens. 
Dem Unternehmen zustehende Sicherheiten werden auf Wunsch des Kunden insoweit freigegeben als der Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt. 

18. Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist
AGCO Deutschland GmbH Johann-Georg-Fendt-Str. 14
D-87616 Marktoberdorf
Tel.: 0834277-0
E-Mail: privacy@agcocorp.com


Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen und die Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke im gesetzlich zulässigen Rahmen. Interessen eines Dritten werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitätsprüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrifteinzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter  www.fendt.com/de/datenschutz bereitgehalten.

19. Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Rechten ist dem Kunden ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet. Aufrechnen kann der Kunde wirksam nur mit einer Forderung, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.

20. Höhere Gewalt

Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.

 

 

21. Exportkontrolle

Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass eben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen.

22. Geheimhaltung

1.    Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen und Daten, die er auf der Grundlage dieses Vertrages und dessen Vollzugs erhält; auch die Weitergabe an Dritte, zu denen mangels anderslautender Vereinbarung auch verbundene Unternehmen nach §§ 15ff AktG zählen, ist untersagt. Dies betrifft insbesondere betriebliche Organisationsabläufe, Preise, Konditionen, technische Bestimmungen und alle als vertraulich gekennzeichneten oder als vertraulich erkennbaren Informationen („Vertrauliche Informationen“). In jedem Fall hat der Kunde eine schriftliche Bestätigung von dem Unternehmen einzuholen, bevor er Informationen oder Daten an Dritte weitergibt oder anderweitig offenlegt.

2.    Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Vertrauliche Informationen, von denen der Kunde nachweist, dass sie bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ohne sein Zutun offengelegt oder öffentlich bekannt waren.

3.    Der Kunde erkennt an, dass Vertrauliche Informationen im Sinne des Abs.1, die er im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages von dem Unternehmen erhält, ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 1 (1) Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) darstellen und nur rechtmäßig gemäß dieser Vereinbarung erlangt werden können.

4.    In Abweichung von § 3 I Nr.2 GeschGehG ist der Kunde nicht dazu berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen der Vertraulichen Informationen abzuleiten. Dies umfasst auch die Verpflichtung des Kunden, entsprechendes für verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, soweit er zur Weitergabe berechtigt wurde.

5.    Die rechtmäßige Kontrolle an einem durch das Unternehmen übermittelten Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 Nr. 2 GeschGehG steht ausschließlich dem Unternehmen zu.

6.    Weitere Ansprüche nach §§ 6 ff.  GeschGehG bleiben unberührt.

22. Änderungen

1.   Das Unternehmen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Produkt EULAS und Software-Lizenzverträge und die Portalanwendungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei Einführung neuer Funktionen der Software oder von Einzelanwendungen oder bei gesetzlichen Änderungen. 

2.    Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Software und die technische Infrastruktur, auf der diese ausgeführt wird, weiterzuentwickeln oder zu verändern. Hierdurch bedingt können einzelne Funktionen/Anwendungen geändert oder eingestellt werden, wobei das Unternehmen die Gesamtfunktionalität des jeweiligen Produktes im Wesentlichen aufrechterhalten wird. 


Bei Einstellung oder Änderung von wesentlichen Funktionalitäten und/oder der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Produkt EULAS/Software-Lizenzverträge wird der Kunde mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Wochen darüber informiert. 
Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen bzw. Änderungen der Anwendungen/Funktionen/technische Infrastruktur nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung (Widerspruchsfrist), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Kunde angenommen. Das Unternehmen wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen, das Unternehmen ist aber zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

23. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist das sachlich zuständige Gericht in München zuständig.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ungültig oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

B. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Webportals und der Portal-Anwendungen

NEXT Farming Live 
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nachfolgende Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Webportals NEXT Farming und dessen Portalanwendungen.


1. Leistungsangebot/ Voraussetzungen/ Preis
Das Unternehmen bietet über ein Portal Anwendungen an, die über ein umfangreiches Leistungspaket zur Unterstützung der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs des Kunden verfügen. Der Kunde hat die Auswahl zwischen entsprechend kostenfreien Anwendungen („Basisanwendungen“) oder kostenpflichtigen gekennzeichneten Anwendungen des Unternehmens sowie Drittanbietern („Zusatzanwendungen“). Der Funktionsumfang der Anwendungen wird jeweils in einer („Produktbeschreibung“) dargestellt. Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendung.

2. Registrierung und Nutzung des Portals und der Anwendungen
Für die Nutzung des Portals sind Registrierung und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erforderlich. Hierfür benötigt der Kunde ein Endgerät mit einem geeigneten Betriebssystem (Windows, iOS, Linux), einen Webbrowser mit einer aktuellen Programmversion und eine Internetverbindung. Sollte eine Anwendung besondere Voraussetzungen erfordern, wird dies in der jeweiligen Produktbeschreibung veröffentlicht. Nach der Registrierung erhält der Kunde die Zugangsdaten für das Portal. Mit diesen Zugangsdaten ist der Kunde berechtigt, Anwendungen zu bestellen und zu nutzen. Anwendungen unterliegen jeweils separaten Nutzungsbedingungen, denen der Kunde im Zuge seiner Bestellung zustimmen muss.
Sofern das Unternehmen weitere Waren und Dienstleistungen anbietet, kann der Kunde diese zu den jeweils geltenden besonderen Verkaufsbedingungen in einem gesonderten Vorgang bestellen.

3. Rechteeinräumung
Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, das Portal zu nutzen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Kunde kein Recht zur weiteren Nutzung des Portals. Ziff. B.6 4bleibt hiervon unberührt.

4. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt bei Abschluss der Registrierung mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung des Portals ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich, sofern keine Zusatzanwendungen abonniert sind. In diesem Fall ist eine Kündigung erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit der letzten abonnierten Zusatzanwendung möglich.
Für die Nutzung einer Basis- und/ oder Zusatzanwendung wird jeweils ein einzelner Vertrag abgeschlossen. Anwendungen können über das Portal mit einer in der Produktbeschreibung festgesetzten Frist zum Ende des Vertrages gekündigt werden. 
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit stehen dem Kunden die mit der jeweiligen Anwendung erstellten Daten nicht mehr zur Verfügung. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Datensicherung vor Vertragsende verpflichtet. Diese erfolgt, indem er 3 Wochen vor Vertragslaufzeitende die Daten vom Unternehmen anfordert. Die eingegebenen Rohdaten als Grundlage für die erstellten Daten sind vom Kunden bei Eingabe selbst zu sichern und können vom Unternehmen nicht mehr herausgegeben werden.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und der anderen Partei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zumutbar ist.

5. Portalverfügbarkeit
Das Portal steht dem Kunden im Monatsmittel für 99% der Zeit zur Verfügung, abzüglich der Zeiten, in denen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Während notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten kann der Zugang eingeschränkt sein. Das Unternehmen wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsfenster rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen im Voraus informieren. Wartungsarbeiten finden nicht öfter als vier Mal innerhalb eines Monats statt. In Summe sind die Wartungsarbeiten monatlich auf 24 Stunden beschränkt.


6. Sonstige Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Ergebnisse, welche er unter Nutzung des Portals und der einzelnen Anwendungen auf dem Portal erzeugt, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, behördlicher Auflagen und der fachlichen Praxis eigenverantwortlich zu prüfen und diese Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.
Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die im Portal abonnierten Anwendungen funktional kompatibel mit seinen Geräten oder Drittanwendungen sind.

7. Support
Sofern das Unternehmen im Rahmen der Nutzung des Portals und der Anwendungen eine Online-Hilfe anbietet, ist dies in der jeweiligen Anwendung durch einen „Hilfe-Button“ ersichtlich. Sofern auch eine Unterstützung durch eine Hotline möglich ist, wird dies im Portal mit entsprechenden Servicezeiten und Kosten angegeben.


C. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Miet-Software NEXT Farming Pro

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nachfolgende Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Mietsoftware NEXT Farming Pro

1. Leistungsangebot/ Voraussetzungen/ Preis
Das Unternehmen bietet eine Software zur Miete an, die über ein umfangreiches Leistungspaket zur Unterstützung der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs des Kunden verfügt. Der Kunde hat die Auswahl zwischen verschiedenen Anwendungen (Module), die er im Rahmen des Vertrages auswählt und unabhängig voneinander buchen kann. Manche dieser Module bauen in Bezug auf die Erfüllung bestimmter Funktionalitäten aufeinander auf, so dass alle für die Funktionalität notwendigen Module gebucht sein müssen. Die Buchung der Module kann jederzeit erfolgen. Die Auswahl ist ausschlaggebend für den Preis der Anwendung. Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Lizenzbedingungen von NEXT Farming Pro Software bzw. der jeweilig gebuchten Module. Die kontinuierliche Aktualisierung der Software ist Teil der Leistung. 

2. Download und Nutzung der Software und der Module
Für die Nutzung von NEXT Farming Pro ist die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen sowie zu den Lizenzbedingungen von NEXT Farming Pro und ggf. der jeweiligen Module erforderlich. 
Der Kunde benötigt ein Endgerät mit einem geeigneten Windows-Betriebssystem, einen Webbrowser mit einer aktuellen Programmversion und eine Internetverbindung. Sollte ein Modul besondere Voraussetzungen erfordern, wird dies in der jeweiligen Produktbeschreibung veröffentlicht. Vorbehaltloses Nutzen der Software steht der Zustimmung gleich. 
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde einen Downloadlink für den Download und die Installation der Software. In manchen Fällen wir die Software auch vor Ort von einem Mitarbeiter des Unternehmens installiert.  
Sofern das Unternehmen weitere Waren und Dienstleistungen anbietet, kann der Kunde diese zu den jeweils geltenden besonderen Verkaufsbedingungen in einem gesonderten Vorgang bestellen.

3. Rechteeinräumung
Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, die erworbene Software zu nutzen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Kunde kein Recht zur weiteren Nutzung der Software. Ziff. C.4 bleibt hiervon unberührt.

4. Vertragsdauer und Kündigung
Der jeweilige Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde auf die mit der jeweiligen Anwendung erstellten Daten nicht mehr über die Software zugreifen. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Datensicherung vor Vertragsende verpflichtet.  
Alle Daten bleiben bis zur vollständigen manuellen Löschung der Datenbank durch den Kunden in der Datenbank erhalten und können durch kostenpflichtige Reaktivierung einer Lizenz wieder über die Benutzeroberfläche genutzt werden. 
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und der anderen Partei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zumutbar ist.

5. Sonstige Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die NEXT Farming Pro Software funktional kompatibel mit seinen Geräten oder Drittanwendungen sind.

Stand 09/2024