Anbaudiversifizierung
Anbaudiversifizierung beschreibt die Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge um zu gewährleisten, dass eine gewisse Artenvielfalt unter den landwirtschaftlichen Nutzpflanzen erhalten bleibt. Die Anbaudiversifizierung ist eine der Greening-Auflagen. Bei der Anbaudiversifizierung spielt die Betriebsgröße eine entscheidende Rolle; während Betriebe zwischen 10 und 30 ha Ackerfläche mindestens zwei Fruchtfolgeglieder anbauen müssen, wobei die Hauptfrucht maximal 75% der Ackerfläche einnehmen darf, müssen Betriebe mit mehr als 30ha Ackerfläche den Anbau von mindestens drei Fruchtfolgegliedern gewährleisten, bei der ein Fruchtfolgeglied mindestens 5%, aber maximal 75% der Ackerfläche in Anspruch nimmt.
Insgesamt dürfen die angebauten Fruchtfolgeglieder nur 95% der gesamten zur Verfügung stehenden Flächen einnehmen. 5% werden brachgelegt. Ausnahmen gibt es, wenn Betriebe weniger als 10 ha zur Verfügung haben, ökologischen Anbau betreiben, spezialisiert auf einen bestimmten Anbau, wie beispielsweise Gemüsebau, sind, oder auch wenn die Kleinerzeugerregelung gilt. Wenn Direktzahlungen von bis zu 1000€ anfallen, können Landwirte seit 2014 in ein Pauschalsystem umsteigen, damit in den Folgejahren nur noch eine Anbaufläche von mindestens einem Hektar bewirtschaftet werden muss. Betriebe mit mehr als 75% Dauergrünland und einer Ackerfläche von weniger als 30 ha werden ebenfalls von den Regelungen befreit.