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Dokumentationspflichten

Die Dokumentationspflicht ist die Pflicht, geplante und durchgeführte Maßnahmen inklusive der geforderten Kennzahlen eindeutig zu dokumentieren und aufzuzeichnen. In welcher Form und in welchem Umfang die Dokumentation durchgeführt werden muss ist meist eindeutig gesetzlich vorgeschrieben. 

In vielen Bereichen der Landwirtschaft ist die Dokumentation notwendig, wie etwa:

  • Buchführung
  • Durchführung von ackerbaulichen Maßnahmen
  • Ausbringung von Betriebsmitteln
  • Lagerung und Transport von Lebensmitteln und Futtermitteln

Die Dokumentation von betrieblichen Abläufen und Maßnahmen dienen einerseits der Qualitätssicherung und der Rückverfolgbarkeit, um den Konsumenten vor Schäden zu schützen.

Andererseits werden Aufzeichnungen benötigt, um nachzuweisen, dass Cross Compliance Richtlinien seitens des Landwirts eingehalten wurden und er die damit verbundene Prämie erhält.

Eine wirtschaftliche und effiziente Unternehmensführung wird durch laufende Dokumentationen ebenfalls vereinfacht, da der Landwirt auf Erfahrungswerte als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen zurückgreifen kann.

Um festzustellen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen, finden stichprobenartige Betriebskontrollen statt. Bei falschen oder fehlenden Angaben drohen dem Landwirt finanzielle Sanktionen.