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Landwirtschaftliche Nutzfläche

Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN bzw. LNF) ist die Summe aller landwirtschaftlich bewirtschafteten Ackerflächen, Wiesen und Weiden ohne forstwirtschaftliche Flächen, Gebäude, Hofstelle und Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst sowohl Eigen- als auch Pachtland. Die Düngeverordnung (DüV) definiert landwirtschaftliche Nutzfläche als "pflanzenbaulich genutztes Ackerland, gartenbaulich genutzte Flächen, Grünland und Dauergrünland, Obstflächen, Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen, weinbaulich genutzte Flächen, Hopfenflächen und Baumschulflächen; zur landwirtschaftlich genutzten Fläche gehören auch befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, soweit diesen Flächen Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden".

In Farm Management Informationssystemen (FMIS) oder auch Ackerschlagkarteien werden landwirtschaftliche Nutzflächen häufig als Anbau oder Schlag bezeichnet. Dies resultiert aus der Nutzung der Flächen mit jährlich wechselnden Kulturen im Ackerbau. Diese Chronologie der Flächen erfolgt in sogenannten Erntejahren. Landwirtschaftliche Nutzflächen oder auch Schläge haben in jedem Erntejahr einen oder mehrere Anbauten, z.B. bei Flächenteilung.  

Deutschland verfügt über 12 Millionen Hektar Ackerland und ca. 4,7 Millionen Hektar Dauergrünland, was 28 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen entspricht. Die Anbaufläche teilt sich hauptsächlich auf zwei Kulturen auf:

  • Winterweizen: 27 % 
  • Mais: 18 % 

Zum Vergleich: auf nur 2 % der Fläche werden Kartoffeln erzeugt. Auf die Zuckerrübe entfallen knapp 3 % der Ackerflächen.

 

Autor:

Dr. Sebastian Pauli

Quellen:

Dotzler M., Pauli S. A., Becker E. Angermair W., Bernhardt H. (2019): "Anforderungen an eine Webanwendung zur satellitengestützten Entscheidungsfindung und optimierten Bewirtschaftung im Grünland", Fachbeitrag auf der 39. GIL-Jahrestagung, 18.– 19. Februar 2019, Wien

N.N. (2017): "Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)"

N.N. (2017): "Statistisches Bundesamt: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; Bodennutzung der Betriebe (Struktur der Bodennutzung)", Fachserie 3 Reihe 2.1.2, S. 6/8, 2017

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/08/PD16_269_412.html (abgerufen am 09.05.2019)